BODEN & CREMER Rechtsanwälte

Erbrecht

Die anwaltliche Tätigkeit beginnt im Erbrecht (idealerweise*) bereits deutlich vor dem Erbfall, nämlich bei der entsprechenden Vorsorge.

Dank fundierter Rechtskenntnisse und langjähriger Erfahrung biete ich Ihnen über eine kompetente Beratung hinaus individuelle, auf Ihre Person und Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte und dennoch praxistaugliche Gestaltungen, beginnend bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung über den Erb- oder Pflichtteilsverzicht und die vorweggenommene Erbfolge bis hin zu Testament und Erbvertrag.

Dabei setze ich die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, wie etwa Auflage, Teilungsanordnung, Vermächtnis oder Vor- und Nacherbfolge so ein, dass einerseits Ihren Wünschen und Vorstellungen bestmöglich entsprochen wird, andererseits aber auch Durchsetzbarkeit und steuerliche Konsequenzen die gebotene Berücksichtigung finden. Zur effizienten Sicherung und Verwirklichung Ihres Willens stehe ich als sachkundiger und unabhängiger Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, erhalten Sie fachkundigen Rat, etwa zur gesetzlichen Erbfolge, zu Fragen der Auslegung und Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung oder der fristgerechten Ausschlagung der Erbschaft. Ich zeige Ihnen probate Mittel zum Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung bei einem (möglicherweise) überschuldeten Nachlass auf.

Ich vertrete Sie schließlich engagiert und zielstrebig bei der Erlangung des Erbscheins, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, sowohl außergerichtlich als auch -mit dem in der Tat oftmals erforderlichen „langen Atem“- im gerichtlichen Verfahren.

* Vgl. schon Adolph Freiherr von Knigge (1752-1796):

“…; so ist der Gang der Justitz in manchen Laendern von der Art, dass man Methusalems Alter erreichen muß, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elend und Jammer, indeß sich Schelme und hungrige Scribler in ihr Vermögen theilen… Man halte seine Geschaefte in solcher Ordnung, mache alles darinn bey Lebzeiten so klar, daß man auch seinen Erben nicht die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen Zwistes hinterlasse!“

(Ueber den Umgang mit Menschen, Zweyter Theil, Sechstes Capittel (S. 117, 118f.) 1. Aufl.1788, Schmidtsche Buchhandlung Hannover).

Boden & Cremer Rechtsanwälte
Marienburger Straße 22
50968 Köln (Marienburg)

Tel. 0221 168 30 471
Fax 0221 168 30 472
E-Mail kanzlei@boden-cremer.de